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So einfach kannst du deine Reinigungskosten für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen!

Benötigst du bestimmte berufsspezifische Kleidung am Arbeitsplatz? Wir zeigen die, wie du einige der Reinigungskosten für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kannst, und was alles unter die typische Arbeitskleidung fällt!

Voraussetzung für das Absetzen der Reinigungskosten

Arbeitskleidung ist nicht gleich Arbeitskleidung. Zumindest steuerlich gesehen. Dazu zählt dann nämlich nur die Garderobe, die du auch ausschließlich im beruflichen Kontext trägst. Was also schon einmal nicht dazu gehört sind Unterwäsche, Socken und “normale Schuhe”.

Jetzt stellt sich die Frage: Kann ich meinen Anzug von der Steuer absetzen? Leider ist das nicht so einfach. Trägst du deinen Anzug auch zu privaten Veranstaltungen, zählt dieser ja nicht mehr zur Arbeitskleidung. Eine Hochzeit, ein Geburtstag oder sonstige Ereignisse finden schließlich außerhalb des beruflichen Kontextes statt.

Was wertet das Finanzamt also als typische Arbeitskleidung?

  • Uniformen wie zum Beispiel für die Polizei oder Bundeswehr
  • Schutzkleidung: Helme, Handschuhe, besonderes Schuhwerk, Labormantel
  • Kittel in Heil- und Pflegeberufen
  • Amtskleidung von Richtern
  • Anzug und Kostüm von Angestellten im Luftverkehr sowie Servicekräften (zum Beispiel Kellnern)

Natürlich gilt: sobald ein Firmenlogo auf dem Hemd, dem Anzug oder sonstigen Kleidungsstücken zu sehen ist, ist es Arbeitskleidung. Das kannst du dann dementsprechend nur für die Ausübung des Berufs tragen und somit die Reinigungskosten von der Steuer absetzen. Auch interessant: Die Sportkleidung für die dienstliche Teilnahme an Sportkursen zählt ebenfalls dazu. Also kannst du auch die Reinigung dieser Arbeitskleidung von der Steuer absetzen.

Die Reinigung der Kleidung, die du bei einem Nebenberuf trägst, zählt leider nicht dazu.

Einfach die Nutzung der privaten Waschmaschine und Bügelarbeit von der Steuer abrechnen

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie viel kann ich von der Steuer absetzen, wo hört es auf? Da man hier nur schätzen kann, stellt die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Erfahrungswerte bereit. Diese kannst du nutzen, um deinen persönlichen Verbrauch zu ermitteln.

Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen, sind zum Beispiel die Anzahl der Personen im Haushalt, die Gradzahl oder die Nutzung eines Trockners. Denn dies führt natürlich auch zu einem höheren Stromverbrauch.

Ein Rechenbeispiel

Für 1 Kilogramm Wäsche in einem 2-Personenhaushalt wurden Kosten von 0,50 EUR für Kochwäsche, 0,48 EUR für Buntwäsche, 0,60 EUR für Feinwäsche und 0,34 EUR für Trocknerkosten anerkannt.

Bei einem Polizisten mit 165 Diensttagen im Jahr belief sich die Gesamtsumme nach Einzelaufstellung auf 180 EUR. Und dies ist nur ein Rechenbeispiel von vielen.

Hast du keine Lust auf die Rechnerei, gibt es noch eine weitere, einfache Möglichkeit. Alternativ steht dir nämlich ein Pauschalbetrag für Anschaffung und Reinigung von Arbeitskleidung zur Verfügung. Dieser beläuft sich auf 110 EUR im Jahr. Bis zu dieser Grenze werden meist keine Belege verlangt!

Bonustipp

Kleidung für den privaten Gebrauch kannst du nicht absetzen – das wissen wir schon. Wurde diese aber im Beruf beschmutzt oder beschädigt, kannst du auch hierfür die Reinigungskosten von der Steuer absetzen!

Du siehst also: Saubere Wäsche lohnt sich!